NotarielleTätigkeitsgebiete
Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und ist daraus befugt, öffentliche Urkunden zu erstellen und Beglaubigungen vorzunehmen. In vielen Fällen ist dies gesetzlich vorgeschrieben, z. B. bei Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsgründungen, bei Eheverträgen zum Güterrecht und bei Scheidungsvereinbarungen sowie Unterschriftsbeglaubigungen. Zu den typischen Tätigkeiten gehört auch der Entwurf und die Beurkundung von Testamenten.
Zu den notariellen Tätigkeiten zählt ebenso die Erstellung von Schuldanerkenntnissen, die es den Beteiligten ermöglichen, schnell und relativ kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erlangen. Hierdurch können gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden.
Der Notar ist der neutrale Berater, der einen ausgewogenen Vertrag erstellt, der beiden Parteien den gewünschten Erfolg sichert.
Auch Vorsorgevollmachten mit Patienten- und Betreuungsverfügungen sollten wegen des besonderen Beratungsbedarfes und ihrer weitreichenden Regelungen vor einem Notar erklärt werden. Es sind Anordnungen zu treffen für den Fall, dass man in der konkreten Situation selbst nicht entscheiden kann.
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
powered by Websmart